Abstract

Der dritte Teilhabebericht liefere der Politik eine breite Informations- und Entscheidungsgrundlage. Anhand des Teilhabeberichts werde Politik in die Lage versetzt, Fortschritte bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu beurteilen und auf dieser Grundlage geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen ergreifen zu können. Ähnlich wie der allgemeinere Sozialbericht beschreibe der Teilhabebericht die Lebenslage von Menschen mit Beeinträchtigungen und zeige auf, wie sich Teilhabe zwischen Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen unterscheide und welche Entwicklungen im Zeitverlauf zu be-obachten seien. Der dritte Teilhabebericht zeige an einigen wichtigen Stellen positive Entwicklungen in den Teilhabemöglichkeiten von Menschen mit Beeinträchtigungen auf: Dies betreffe zum Beispiel den Rückgang der Arbeitslosenquote bei Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung, die steigende Zahl der Leistungsbeziehenden des ambulant betreuten Wohnens, viele Verbesserungen im öffentlichen Personenverkehr sowie die steigende Wahlbeteiligung der Menschen mit Beeinträchtigungen. Es gebe aber auch Bereiche, in denen die Entwicklung stagniere oder sogar leicht rückläufige Tendenzen festzustellen seien. Dies betreffe zum Beispiel die soziale Teilhabe am familiären und außerfamiliären Leben, die Ausbildung und berufliche Bildung sowie die positive Selbsteinschätzung von Menschen mit Beeinträchtigungen hinsichtlich ihres Gesundheitszustands.

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