Abstract
Im Dezember 2000 bestätigte und bekräftigte die Kultusministerkonferenz ihre "Empfehlung zur Förderung der Menschenrechtserziehung in der Schule" aus dem Jahr 1980. Menschenrechtserziehung gehört danach zum Kernbereich des Bildungs- und Erziehungsauftrags. In diesem Beitrag skizziert Fritzsche in 15 Thesen die notwendigen Merkmale einer Menschenrechtsbildung.
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