Die EU-Mitgliedstaaten und die EU-Kommission können es nicht lassen. Immer
wieder machen sie Vorstöße für Sonderklagerechte von Konzernen. Ihr jüngster Versuch läuft unter dem Kürzel ‚MIC‘ (Multilateral
Investment Court). Ein globales Gericht, in dem Investoren gegen Staaten
klagen sollen? Dagegen regt sich Widerstand. Und es gibt Hoffnung.
Die KritikerInnen von ISDS (Investor-State Dispute Settlement bzw.
Investor-Staat Streitbeilegung) haben in den letzten Jahren viel erreicht.
Laut EU-Handelskommissarin Malmström ist ISDS das „vergiftetste Kürzel in
ganz Europa“. Der Investitionsschutz, also der Schutz aller möglichen
Eigentumstitel ausländischer Investoren, bleibt zwar hoch oben auf der
Prioritätenliste der europäischen Handelspolitik. Doch er ist unpopulär,
schwer durchsetzbar und nach jüngerer Rechtsprechung des EuGH (Europäischer
Gerichtshof) auch EU-rechtlich nur noch auf dünnem Eis unterwegs.
Nach fünf Jahren andauernden Verhandlungen haben die EU und Japan am Freitag ein weitreichendes Freihandelsabkommen geschlossen. Damit wird der europäische Markt für japanische Autos und Autoteile weiter geöffnet, während die Europäer Milch- und landwirtschaftliche Produkte einfacher nach Japan exportieren können.
Die Vereinten Nationen arbeiten an internationalen Arbeits- und Umweltgesetzen. Konzerne sollen mehr Verantwortung übernehmen. Sie müssen bislang wenig befürchten.