@gottfriedv

Das neue Heimathgesetz

. Münchener Wochenblatt für das katholische Volk, 1 (7): 53-55 (15.08.1868)

Abstract

MG 2008-01-23 Neuerung: nach 10 Jahren freiwilligem Aufenthalt in einer Gemeinde (ab Inkrafttreten des Gesetzes) ohne Inanspruchnahme der Fürsorge: Heimatrecht ohne Gebühren Verehelichung wird unabhängig von Heimatrecht für Mägde, Knechte: v.a. Art. 7

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