Abstract

Folgende Aspekte werden erörtert: das Promotionsrecht der Universitäten, kein Promotionsrecht für außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Mindeststandards helfen zum Aufbau einer einheitlichen Fachkultur in der Erziehungswissenschaft, Zulassungsvoraussetzungen, Ausgestaltung der Promotionsstufe. (DIPF/Mar.).

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