Abstract
Mithilfe der Datentreuhand könne zur Lösung vielfältiger Probleme in der Digitalwirtschaft beigetragen werden. Aufgrund ihrer Vielgestaltigkeit dürfe der Rechtsrahmen aber keine „One Size Fits All“-Lösung sein. Neben den horizontalen Vorgaben des Data Governance Acts bleibe beispielsweise im Onlinesektor wie auch im Gesundheits- und Mobilitätssektor Raum für sektorspezifische und problemlösungsorientierte Regulierung.
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