Ob Luxleaks, Dieselgate oder Panama Papers – Unternehmen nutzen Gesetzeslücken, um sich unter dem Deckmantel von Geschäftsgeheimnissen weltweit Vorteile zu sichern. Dennoch will das Europäische Parlament über eine Richtlinie zur Ausweitung der Geschäftsgeheimnisse abstimmen, die weitreichende Konsequenzen für Whistleblower, Journalisten und Arbeitnehmerrechte haben könnte.
Man kann also auch ohne Einholung eines Gutachtens relativ schnell erkennen, dass der Straftatbestand offensichtlich nicht erfüllt ist. Wenn es nach juristischen Maßstäben allerdings erkennbar an einem Tatverdacht fehlt, können diese Ermittlungen nur politisch motiviert sein.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hat mit seinem heutigen Urteil vom 10. Juli 2014 die Pressefreiheit in Deutschland entscheidend gestärkt.
Der Mindestlohn kommt, jedoch nicht flächendeckend. Die mächtige Lobby der Zeitungsverleger hat es geschafft, sich selbst von den gesetzlichen Regelungen auszuklammern.
In der Serie „netzpolitische Dimension“ geht es um Themen, deren netzpolitische Relevanz sich bisweilen erst auf den zweiten Blick erschließt. Diesmal: Mindestlöhne für Zeitungsboten.
Dem Guardian wurden im Rahmen der Snowden-Enthüllungen nicht nur auf Geheiß der Regierung Festplatten zerstört. Wie der stellvertretende Chefredakteur nun enthüllte, wurde der Zeitung sogar unverblümt mit der Schließung gedroht.
„Auch wenn die Zeitungsverleger etwas anderes behaupten: Ein Mindestlohn für Zeitungszustellerinnen und Zeitungszusteller ist keine Gefahr für die Pressefreiheit und stellt keinen Eingriff in Grundrechte dar. Geschäftsmodelle, die auf Lohndumping beruhen, sind schlichtweg inakzeptabel“, erklärte Frank Werneke, stellvertretender ver.di-Vorsitzender, anlässlich der wiederholten Forderung des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), die Zustellbranche vom gesetzlichen Mindestlohn auszunehmen.
Arbeitet eine Zeitung wie der britische «Guardian» an Enthüllungen zu Geheimdiensten – wie jüngst mit Whistleblower Edward Snowden –, so stehen die Agenten bald in der Redaktion und wollen Computer in Fleischwölfe werfen. Der «Guardian»-Chefredaktor über die Schwierigkeit zu verstehen, wie die Überwachung funktioniert, die Ignoranz der parlamentarischen Aufsicht und CEOs voller blindem Vertrauen.
Ausland: Wie hält es Großbritannien mit der Pressefreiheit? "Guardian"-Chefredakteur Rusbridger berichtet von massivem Druck und spricht von einem der "bizarrs
Wie die Augsburger Allgemeine meldet, hat das Amtsgericht Augsburg die Durchsuchung der Redaktionsräume der Zeitung angeordnet, um den Autor eines Forenbeitrags zu ermitteln, der den Augsburger Ordnungsreferenten Volker Ullrich im Rahmen einer Forendiskussion der Rechtsbeugung bezichtigt hatte.
Der Deutsche Journalisten-Verband lehnt den Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zum Leistungsschutzrecht für Presseverlage in der vorliegenden Form ab – es gibt erheblichen Nachbesserungsbedarf.