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Die ärztliche Behandlung der Armen, Gesellen, und Dienstboten

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(1858-1863)

Abstract

MG 2007-05-03 Problem offenbar: Es gibt immer mehr Ärzte und immer mehr Arme; ein Teil der Ärzte (die Gerichtsärzte) sind auf dem Lande zur Versorgung der Armen verpflichtet müssen dies offenbar unentgeldlich tun - die Gemeinde brauchen nicht zahlen, selbst wenn Sicherungsverbände bestehen, die dies könnten: denn deren Mitglieder gelten als Arme offenbar nutzen dies einige, die zahlungsfähig sind, auch aus die zur Armenpflege auf dem Lande verpflichteten Ärzte fühlen sich benachteiligt ggü den privaten Ärzten und ungerecht behandelt durch die Gemeinden, schließlich übervorteilt durch die zahlungskräftigen Trittbrettfahrer Der "Ständige Ausschuss der bayerischen Ärzte" verwendet sich in einem Schreiben vom 30.10.1858 an das M Inn für einen Antrag des Kreisvereins mittelfränkischer Ärzte, dessen Mitglied Ritzenthaler sich auf der Generalversammlung des Kreisvereins am 18.7.1857 in einem Referat für eine Neuregelung des Verhältnisses der Ärzte zur Armenpflege ausgesprochen hatte:

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