Article,

Betriebliche Konfliktfelder und Partizipation der Arbeitnehmer

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IW-Trends, (August 2020)

Abstract

Eine Auswertung des IW-Personalpanels zeige, dass im Jahr 2018 in 11,1 Prozent aller Unternehmen ein Betriebsrat vorhanden war und in weiteren 8,8 Prozent ein sogenanntes „Anderes Vertretungsorgan“ (AVO). Dabei würden AVOs ähnliche Konfliktthemen mit der Geschäftsleitung austragen wie Betriebsräte, beispielsweise Arbeitszeitgestaltung, Mehrarbeit oder Eingruppierung. In 95 Prozent aller Fälle ließen sich Interessenunterschiede überbrücken, und zwar unabhängig von der Form der betrieblichen Interes-senvertretung. Allerdings lägen AVOs häufiger von vornherein auf einer Linie mit der Geschäftsleitung als Betriebsräte. Bei den AVOs treffe dies zu 77 Prozent zu, bei den Betriebsräten zu 46 Prozent. Die Befunde des IW-Personalpanels zeigten, dass eine Partizipation der Arbeitnehmer/innen an betrieblichen Entscheidungsprozessen auch jenseits der institutionalisierten Mitbestimmung wirksam sein könne.

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