Abstract

Webseiten-Betreiber haben zur bedarfsgerechten Gestaltung ihrer Dienste und nicht zuletzt vor dem Hintergrund neuer Marketing-Potentiale ein Interesse, Informationen über die Nutzung und die Besucher Ihrer Webseiten zu erhalten. Dabei können sie neben der Auswertung eigener Webserver-Protokolle auch auf verschiedene Web-Tracking-Dienste zurückgreifen. Der bekannteste und marktführende Web-Tracking-Dienst ist Google Analytics, der einem Webseiten-Betreiber kostenlos eine relativ detaillierte, grafisch aufbereitete Auswertung der Webseiten-Nutzung anbietet (siehe Lepperhoff/Petersdorf, DuD 4/2008). Google Analytics sammelt ohne explizite Einwilligung — und zumeist auch ohne Kenntnis — der Besucher einer Webseite verschiedene Informationen wie beispielsweise die besuchten Webseiten und die Besuchszeiten einer Session. Der nachfolgende Beitrag skizziert die Funktion typischer Web-Tracking-Dienste am Beispiel von Google Analytics und befasst sich mit der Frage, inwieweit die Nutzung solcher Services datenschutzrechtlich zulässig ist.

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SpringerLink - Datenschutz und Datensicherheit - DuD, Volume 32, Number 5

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