Abstract

Am 26./27.11.2009 hat der Düsseldorfer Kreis in einem Beschluss Kriterien für die rechtskonforme Verwendung von Webtracking-Diensten wie Google Analytics, eTracker oder open tracker vorgelegt. Mehrere Aufsichtsbehörden haben inzwischen ein Vorgehen gegen Verstöße angekündigt. Doch auch seitens der Anbieter erfolgten inzwischen Anpassungen. Der Beitrag gibt Empfehlungen für ein rechtskonformes Vorgehen.

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SpringerLink - Datenschutz und Datensicherheit - DuD, Volume 34, Number 11

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