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Leistungsentgelt in den Kommunen: Praxis einer umstrittenen Regelung

, and . WSI-Mitteilungen, 67 (2): 105-112 (March 2014)

Abstract

Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) schuf in Deutschland erstmals die prinzipielle Möglichkeit zur Einführung von Leistungsentgelt für alle Tarifbeschäftigten des Bundes und der Kommunen. Voraussetzung für die Einführung vor Ort ist der Abschluss einer einvernehmlichen Dienstvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Personalrat, in welcher u.a. die Methode der Leistungsbewertung festgelegt wird. Da über diese grundlegende Vereinbarung hinaus zwischen den tarifpolitischen Akteuren kein tragfähiger Konsens über den Umgang mit der Tarifregelung bestanden hat, war nicht vorherzusehen, in welchem Umfang und mit welcher Ausgestaltung die Leistungsentgeltsysteme genutzt werden würden. Basierend auf umfangreichen Erhebungen identifiziert der Beitrag die Umsetzung von Leistungsentgelt in den Kommunen als heterogen und als insgesamt wenig erfolgreich. Viele aus der wissenschaftlichen Literatur bekannten und insoweit auch antizipierbaren Probleme haben sich in dem Umsetzungsprozess bestätigt. Während die intendierten Wirkungen schwach bleiben, treten auch nicht-intendierte, negative Effekte auf die Sozialbeziehungen unter Kolleginnen und Kollegen auf. Allerdings zeigt sich auch, dass mit Zielvereinbarungen kombinierte Leistungsentgeltsysteme der weiteren Variante, nämlich der sogenannten systematische Leistungsbewertung, deutlich überlegen sind.

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