Article,

Spät kommt Ihr, doch Ihr kommt: Warum wird die Grundrechtskonformität der Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie erst nach acht Jahren geklärt?

.
Zeitschrift für Europarechtliche Studien, 17 (1): 3–17 (2014)

Abstract

Wieso wird die Grundrechtskonformität der Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie erst nach acht Jahren geklärt, obwohl sie von Anfang an umstritten war? Anlässlich der Schlussanträge des Generalanwalts im Verfahren Digital Rights Ireland geht der Beitrag dieser Frage nach. Schuld daran sind drei bedauerliche Fehlleistungen. Die erste stammt von der irischen Regierung, die 2006 in ihrer Nichtigkeitsklage gegen die Richtlinie deren Grundrechtswidrigkeit nicht rügte. Die zweite Fehlleistung geht auf das Konto der Großen Kammer des EuGH, der 2009 deshalb die Grundrechtskonformität der Richtlinie ausdrücklich dahinstehen ließ, obwohl die beschleunigte Schaffung von Rechtsklarheit eine Hauptaufgabe der Judikative ist. Die dritte Fehlleistung produzierte schließlich das Bundesverfassungsgericht, als es im Verfassungsbeschwerdeverfahren gegen das deutsche Umsetzungsgesetz 2010 davon absah, die Grundrechtskonformität der Richtlinie durch eine Vorabentscheidung des EuGH klären zu lassen. Über diese grundrechtsschädlichen Verzögerungstaktiken tröstet nur ein einziger Umstand hinweg: Dass nämlich der EuGH zu einem Zeitpunkt die europäischen Grundrechte auf Privatleben und Datenschutz auslegen und anwenden muss, in dem die europäische Öffentlichkeit deren Wert deutlicher erkennt als je zuvor – dank des Whistleblowers Edward Snowden.

Tags

Users

  • @meneteqel

Comments and Reviews