Abstract
Klassiker sind eine eigentümliche Spezies: von einer Mehrheit öffentlich anerkannt, aber meist nur von einer Minderheit wirklich geschätzt. Das gilt auch für den Klassiker unter den Formen demokratischer Mitbestimmung von Schüler/-innen in deutschen Schulen: die Schüler/-innenvertretung (SV). So ist die SV auf der einen Seite eine seit langem etablierte und gesetzlich verankerte Form demokratischer Beteiligung von Schüler/-innen, die an allen Schulen Deutschlands vorhanden ist und deren Bestand kaum jemand grundlegend in Frage stellt. Auf der anderen Seite jedoch werden die demokratischen Mitbestimmungs- und Mitgestaltungsmöglichkeiten, die sie bietet, in nur wenigen Fällen tatsächlich umfassend realisiert.
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