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Parlamente des Handwerks – Institutionelle Regeln, Sozialstruktur und Repräsentation in Nordrhein-Westfalen 1989–2011

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Zeitschrift für Politikwissenschaft, 21 (3): 423–452 (2011)
DOI: 10.5771/1430-6387-2011-3-423

Abstract

Die deutschen Wirtschaftskammern gehören, obwohl sie alle deutschen Unternehmen über Pflichtmitgliedschaft organisieren, zu den in der Politikwissenschaft chronisch untererforschten kollektiven Akteuren. Sie sind als Teil der funktionalen Selbstverwaltung intern demokratisch organisiert. Ihre gruppenplural organisierten Vollversammlungen sind die grundsätzlichen Entscheidungsorgane. Eine Untersuchung der institutionellen Struktur der sieben nordrhein-westfälischen Handwerkskammern klärt die Repräsentationsverhältnisse zwischen Mitgliedsunternehmen und dem jeweiligen Zuschnitt der Vollversammlungen. Hier werden erkennbare Verzerrungen bei der Abbildung der Gewerbegruppen identifiziert. Eine parlamentssoziologisch angelegte Studie (N=1.798) zeigt im Folgenden für den Zeitraum 1989 bis 2011 die sozialstrukturelle Zusammensetzung der Vollversammlungen und deren Wandel. Das durchschnittliche Eintrittsalter der Mandatsträger sinkt leicht von ca. 53 auf knapp 52 Jahre. Es findet ein allmählicher Anstieg des Frauenanteils von 4,8% auf aktuell 9,7% statt. Unverändert bleibt der durchschnittliche Anteil an Personen mit Meisterbrief bzw. Diplom-Abschluss (ca. 70%). Erkennbar sind zudem erhebliche sozialstrukturelle Differenzen zwischen eher städtisch und ländlich geprägten Handwerkskammern. Für diese Varianzen zwischen den Handwerkskammern sind nicht allein ökonomischer Strukturwandel und regionaler Kontext ausschlaggebend, sondern auch die konkreten Organisationspolitiken.

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