Misc,

F.4. Nahrungs- und Credit-Polizey.Gesinde-Ordnung

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(1830-1833)

Abstract

MG 2008-02-02 Auszüge aus dem dreyjährigen Verwaltungsberichten der königlichen Regierungen des Isarkreises, des Unterdonaukreises, des Regenkreises (zus.: Wünsche und Anträge), des Oberdonaukreises (zus.: Wünsche und Anträge), des Rezatkreises, des Obermainkreises, des Untermainkreises (nur: Wünsche und Anträge), des Rheinkreises für 1830/33 Aktendeckel Gesinde-Ordnung, Geist und Benehmen der dienenden Klasse, Wechselverhältnis derselben zu ihren Dienstherrschaften. Wachsender oder abnehmender Gehorsam. Besondere Mißbräuche in Beziehung auf das Gesinde-Wesen, ob und in welchen Gegenden die Neigung zu Annahmen fremder Dienstboten vorherrscht, und die Familienglieder in anderen Gegenden zum Dienen geschickt, und dagegen fremde Dienstboten angenommen werden. Wird die Vorschrift, daß jährlich das Oekonomie-Gesinde nur einmal gewechselt werden könne, genau beobachtet, und werden müßige, und unverehlichte Personen zum Dienen strenge angehalten? Üblicher Dienstbotenlohn im Allg

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