Die Nationalstaaten gehen gegen illegale Inhalte im Internet nicht nur durch eine exterritoriale Ausdehnung ihres Strafrechts vor, sondern auch mit dem Versuch, das Netz gegen illegale Inhalte im Ausland abzuschotten. Das Projekt zeigt, dass derartige "Sperrverfügungen" gegen Accessprovider auf dem eigenen Hoheitsgebiet einen Zugriff der Bürger auf illegale Inhalte im Internet nur in begrenztem Maße und mit intensiven Freiheitseingriffen (insb. in das Fernmeldegeheimnis) verhindern können.
Exzellentes Post von Chris Messina: URLs sind ein universelles Interface, das dem Benutzer die Freiheit gibt, jede beliebige Quelle anzusteuern. Zunehmend werden sie durch "point-and-click"-Interfaces ersetzt, die auf vorher definierte Angebote führen - am drastischsten bei Apples AppStore.