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"Die Bundesregierung hat die Absicht der EU-Kommission, ein EuGH-Gutachten auf Grundlage von Artikel 218 Abs. 11 AEUV zur Klärung der Frage nach der Rechtsnatur des Freihandelsabkommens mit Singapur einzuholen, zur Kenntnis genommen. Wann das Gutachten vorliegen wird, kann nicht prognostiziert werden. Nach bisherigen Erfahrungen dauert ein solches Verfahren ein bis zwei Jahre. Die Bundesregierung hält wie die übrigen EU-Mitgliedstaaten das Abkommen weiter für ein gemischtes Abkommen."

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