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2015/05/28 - Deutschlandfunk - Änwendungsbereich für den Investorenschutz vernünftig begrenzen"


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Im EU-Handelsausschuss wird über Empfehlungen für weitere TTIP-Verhandlungen mit den USA beraten. Bei bestimmten Definitionengebe es noch unbestimmte Rechtsbegriffe. Dadurch könnte der Investitionsschutz sehr weit interpretiert werden, sagte Helga Springeneer von der Verbraucherzentrale Bundesverband im DLF. Ein Streitpunkt seien die Begriffe "faire" und "gerechte Behandlung".

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