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"Das Handelsabkommen Ceta hat wesentliche Auswirkungen auf die kommunale Selbstverwaltung, deren Ausgestaltung in der Zuständigkeit der Bundesländer liegt. Damit werden faktisch Hoheitsrechte des Landes Bayern auf die EU übertragen und deshalb bedarf es einer rechtsverbindlichen Zustimmung des Bundesrats." Hier setzt auch das bayerische Volksbegehren gegen Ceta an.

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