Chefs achten nicht genügend darauf, dass Arbeitnehmer die Arbeitszeiten einhalten. Das kritisiert die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts im Gespräch mit der F.A.Z. Besonders kritisch werde es, wenn es um E-Mails nach Feierabend geht.
Die tatsächliche Durchführung von Kleinstaufträgen („Mikrojobs“) durch Nutzer einer Online-Plattform („Crowdworker“) auf der Grundlage einer mit deren Betreiber („Crowdsourcer“) getroffenen Rahmenvereinbarung kann ergeben, dass die rechtliche Beziehung als Arbeitsverhältnis zu qualifizieren ist.