Das BAMF hat zu Unrecht das Handy einer Geflüchteten aus Afghanistan ausgelesen, hat das Verwaltungsgericht Berlin festgestellt. Auch wenn das BAMF nun seine Praxis noch nicht generell umstellen muss, ist die Entscheidung ein wichtiges Signal für die Grundrechte Schutzsuchender.
Das Landgericht Bremen hat die Anklage in der Bremer BAMF-Affäre zum Großteil abgewiesen. Der Beschluss der Strafkammer zeigt: Die Richter widersprechen der Rechtsauffassung der Staatsanwaltschaft ungewöhnlich detailliert und deutlich.