„Auch wenn die Zeitungsverleger etwas anderes behaupten: Ein Mindestlohn für Zeitungszustellerinnen und Zeitungszusteller ist keine Gefahr für die Pressefreiheit und stellt keinen Eingriff in Grundrechte dar. Geschäftsmodelle, die auf Lohndumping beruhen, sind schlichtweg inakzeptabel“, erklärte Frank Werneke, stellvertretender ver.di-Vorsitzender, anlässlich der wiederholten Forderung des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), die Zustellbranche vom gesetzlichen Mindestlohn auszunehmen.
Der Deutsche Journalisten-Verband lehnt den Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zum Leistungsschutzrecht für Presseverlage in der vorliegenden Form ab – es gibt erheblichen Nachbesserungsbedarf.
Die Gewerkschaft Verdi soll sich für eine Stärkung der Presse-, Informations- und Meinungsfreiheit im Internet einsetzen. Das fordert die Verdi-Fachgruppe Medien. Diese Forderung richtet sich gegen
Die für Medienpolitik zuständige Bundesfachbereichskonferenz der Dienstleistungsgewerkschaft hat sich gegen Netzfilter und Internetsperren ausgesprochen. Eine ältere Position zur Bekämpfung von Urheberrechtsverstößen muss nun überarbeitet werden.
Die Delegierten der Bundesfachgruppenkonferenz Medien 2011 der Gewerkschaft Verdi haben mit großer Mehrheit einen Antrag verabschiedet, der sich gegen Warnschilder für potenzielle Urheberrechtsverletzer ausspricht.