Der Psychologe Ahmad Mansour hält es für einen "Jahrhundertfehler", dass muslimische Verbände die Aufgabe übernehmen, Flüchtlinge zu integrieren. Sie seien nicht geeignet, weil verantwortlich für Parallelgesellschaften, sagte Mansour im Dlf. Den Kirchen warf er vor, die Nähe zu konservativen Islam-Verbänden zu suchen - "aus Angst, die Macht zu verlieren."
Ein Gastbeitrag von Jakob Dalby. Für die einen ist es eine Horrorvorstellung, für die anderen das lang erwartete Sequel. Nach Entscheidung des BVerfG aus dem Jahr 2010 für tot erklärt, nach dem Urteil des EuGH aus 2014 bereits beerdigt, erlebt die...
Ermittler sollen auf Vorrat gespeicherte Verbindungs- und Standortdaten nicht nur nutzen dürfen, um etwa Terrorismus zu bekämpfen, sondern auch, um "mittels Telekommunikation begangene Straftaten" aufzuklären. Dies sieht ein Referentenentwurf vor.
Wenn zwei Gewerkschaften sich streiten, leidet der Bürger. Das will die Regierung verhindern. Doch aus Sicht eines ehemaligen Verfassungsrichters ist das geplante Gesetz zur Tarifeinheit verfassungswidrig.
Die CDU will die Vorratsdatenspeicherung wiederhaben, die EU-Kommission auch. Gegnern der anlasslosen Massenüberwachung zeigt das: Argumente zählen weniger als Ausdauer.
Hat Deutschland seinen "9. Juni-Moment" der bitteren Wahrheit erlebt? Das glaubt jedenfalls die US-amerikanische Whistleblowerin Jesselyn Radack. Und der ehemalige Geheimdienstler Thomas Drake fragt, was das Kanzleramt eigentlich kontrolliert.
Gestern hat der NSA-Untersuchungsausschuss den früheren Präsidenten des BVerfG Hans-Jürgen Papier, den ehemaligen Verfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem sowie Matthias Bäcker von der Universität Mannheim als Sachverständige angehört.
Verfassungsrechtler haben bei der ersten Expertenanhörung des NSA-Untersuchungsausschusses des Bundestags deutlich gemacht, dass Sicherheitsbehörden etwa gegen illegale Abhöranlagen hierzulande vorgehen müssen.
Das Paradox gehört nicht zu den üblichen Ausdrucksmitteln juristischer Texte, die schließlich größtmögliche Klarheit anstreben. Einem Paradox ist notwendig der Rätselcharakter zu eigen, ja, es hat dort seinen Platz, wo Eindeutigkeit zur Lüge geriete. Deshalb ist es eines der gängigsten Mittel der Poesie.
Die Pressefreiheit wird durch einen ausnahmslosen gesetzlichen Mindestlohn auch für Zeitungszustellerinnen und Zeitungszusteller nicht verletzt. Zu diesem Schluss kommt ein Rechtsgutachten, das Professor Dr. Bodo Pieroth und Dr. Tristan Barczak von der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster im Auftrag der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) erstellt haben.
Deutsches Recht wurde nicht gebrochen, so lange die NSA oder andere Geheimdienste kein Telekom-Unternehmen gründen, dafür werden Whistleblower verfolgt
Dank den Hinweisen aus den USA seien in Deutschland Anschläge verhindert worden, sagt der Innenminister. Kritik an der Datenüberwachung durch den NSA sei unangebracht.
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) per Beschluss den urheberrechtlichen Auskunftsanspruch auch bei nicht-gewerbsmäßigen Rechtsverletzungen zuzuerkennen (vgl. Auskunftsanspruch auch bei nicht-gewerblicher Urheberrechtsverletzung) sorgt immer noch für heftige Diskussionen, vor allem unter Juristen.
„In der eingangs angesprochenen Tendenz der obersten Bundesgerichte, sich über den Gesetzgeber hinwegzusetzen, nimmt die aktuelle Entscheidung des I. Zivilsenats des BGH auf Anhieb einen Ehrenplatz ein. So kraß hat sie bisher noch kein Gericht praktiziert.“
Der bayerische Datenschutzbeauftragte legt seinen Bericht zum Staatstrojaner vor. Die Reaktionen vermitteln eine deutliche Botschaft: Weiterhin soll bestehendes Recht gebrochen werden. (Von Frank Rieger)
Die EU steckt in der Krise, weil Recht missachtet wurde. Und wir spielen weiter mit dem Feuer: Eine Instabilität des Rechts wiegt schwerer als eine Instabilität der Finanzen. Wer das nicht begreift, dem hilft auch keine Zentralgewalt mehr. (Von Paul Kirchhof)
Jeder hat das Recht auf eine andere Meinung, sagt das Grundgesetz. Jeder hat die Pflicht, sich der Mehrheitsmeinung unterzuordnen, sagen die Fraktionschefs im Bundestag. Die „Maulkorb-Reform“, die Einschränkung des Rederechts für Bundestags-Abgeordnete, ist zwar vorerst vom Tisch. In Wahrheit gibt es den Maulkorb aber längst - und alle machen mit.
Nun hat unser oberster Feudalherr EZB-Präsident Mario Draghi dem Propagandablättchen des Finanzsektors Wall Street Journal eine Audienz gewährt und seine Sicht der Dinge erklärt: “Das europäische Sozialstaatsmodell gibt es nicht mehr”. Frage an mitlesende Juristen: was genau müssen die Deutschen jetzt gegen Herrn Draghi nach Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes unternehmen?
Dass die VDS im Zuge der „Neonaziaffäre“ erneut gefordert wird ist nicht wirklich überraschend. Aber die einseitige Berichterstattung der Medien ist erneut deprimierend.
Die Masche ist alt, simpel und effektiv. Wir haben sie in den Neunziger Jahren erlebt als der Sozialstaat verbal sturmreif geschossen wurde: „Soziale Hängematte“,„Fördern und fordern“, „Leistung muss sich wieder lohnen“. Wir erleben diese Strategie heute wieder, wenn Politiker auf die individuelle Freiheit zielen. Im Wesentlichen besteht sie aus vier Komponenten: Übertreibung, Verallgemeinerung, Perspektivwechsel, Wiederholung.