Die große Urheberrechtsreform der EU sollte Kunstschaffende vor unfairen Verträgen und Ausbeutung schützen. Doch bei Geheimgesprächen strichen die Verhandler die Schutz-Artikel einfach wieder raus. Das macht einen SPD-Abgeordneten in Brüssel wütend. So war das nicht ausgemacht!
Ein Rückblick auf 2015 im Urheberrecht: Scheindiskussionen, Rechtsmissbrauch und der Untergang des Abendlandes. Die Diskussion ist weiterhin von überzogenen Beiträgen bestimmt, aber es kündigen sich gesetzliche Neuerungen an. In welche Richtung diese gehen werden, bleibt allerdings unklar.
Das Bundesjustizministerium will das Urhebervertragsrecht reformieren und Schöpfern nach fünf Jahren ein Rückrufrecht für gewährte Nutzungslizenzen einräumen. Die Buchbranche und Produzenten wehren sich dagegen.
Als die deutsche Piratenabgeordnete im EU-Parlament Julia Reda Anfang des Jahres ihren Entwurf für die offizielle Evaluation des EU-Parlaments der EU-Urheberrechtsrichtlinie (InfoSoc-Richtlinie) vorgelegt hatte war klar, dass dieser bis zur Beschlussfassung im Plenum (terminisiert für Anfang Juli 2015) noch in vielen Punkten abgeändert werden würde. Die über 500 in der Folge eingebrachten Änderungsanträge nährten dann auch Zweifel daran, dass überhaupt etwas von Redas Reformideen überleben würde.
Gesetzliche Ausnahmeregelungen, offene Lizenzen und eine Kurswende bei internationalen Verträgen gehören zu den Empfehlungen, die ein Bericht der UN-Sonderberichterstatterin für kulturelle Rechte aufzählt.
Der Berichtsentwurf von Julia Reda ist zweifellos das fortschrittlichste offizielle EU-Dokument in Urheberrechtsfragen seit das erste Katzenfoto im Internet veröffentlicht wurde. Gleichzeitig ist es in hohem Maße an konkreter Umsetzbarkeit orientiert.
Nach einer zweiten Niederlage vor Gericht zieht die Verwertungsgesellschaft vor den BGH und hofft, dass sich das Problem bis zu einem Urteil dort auf andere Weise erledigt
Zum aktuellen <a href=http://www.boersenblatt.net/641342/>VG Wort-Urteil des Münchner Oberlandesgerichts</a> liegt inzwischen die ausführliche Begründung vor. Börsenvereinsjustiziar Christian Sprang über den Kern der Entscheidung und was sie für Verlage bedeutet - in rechtlicher und finanzieller Hinsicht.
Ende der kommenden Woche befasst sich eine außerordentliche Mitgliederversammlung der VG Wort mit dem Rechtsstreit und den notwendigen Konsequenzen daraus. Vogel tritt im Folgenden der Rechtsauffassung der VG Wort und damit auch der VG Bild-Kunst und der GEMA entgegen. Es ist auch ein Versuch, die Materie (halbwegs) verständlich aufzubereiten.