Die Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime und der Kinderschutzbund kritisieren eine in der EU-Verordnung zur Chatkontrolle geplante anlasslose Überwachung von Inhalten. Beide Institutionen fordern stattdessen vor allem mehr Personal und andere Maßnahmen zum Schutz von Kindern.
Die geplante SpyPhone-Verordnung der EU-Kommission ist unvereinbar mit den Grundrechten, betont der Wissenschaftliche Dienst. Sie dürfte nicht in Kraft treten.
Die Pläne der EU im Kampf gegen Kindesmissbrauchsinhalte stoßen auf Kritik. Mail- und Messenger-Dienste sollen künftig die Nachrichten aller Nutzerinnen und Nutzer anlasslos nach verbotenen Inhalten durchsuchen. Eine Praxis, die nicht mit den Grundrechten vereinbar ist, glaubt Medienrechtler Stephan Dreyer.
Der Deutsche Journalisten-Verband wendet sich gegen Pläne der EU-Kommission, die Betreiber von Chatdiensten wie WhatsApp zur automatisierten Speicherung und Durchleuchtung privater Nachrichten zu verpflichten.
WhatsApp, Telegram und andere Messenger sollen verpflichtet werden, Chats nach Missbrauchsbildern zu durchsuchen. Bürgerrechtler und Experten sind alarmiert – und selbst Ermittler nicht unbedingt glücklich.
Gemeinsam mit 44 anderen Organisationen fordern wir die EU-Kommission auf, den Schutz digitaler Rechte und Freiheiten zu achten, denn nur so kann die Gesetzgebung zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch wirksam und verhältnismäßig werden.