Wenn kanadische Firmen um ihre Geschäfte fürchten, könnten sie mittels Ceta künftig deutsche Versorger verklagen. Das Wirtschaftsministerium beschwichtigt mit einer umstrittenen Begründung.
Investitionsschutzabkommen mit Schiedsgerichten können im Zusammenwirken mit multilateralen Handelsvereinbarungen ungeahnte Wirkungen entfalten. Schiedsgerichte könnten sogar für Klagen von Investoren gegen Länder zuständig werden, die gar keinen Investorenschutz vereinbart haben