Die Union darf das Freihandelsabkommen mit Singapur nicht ohne die Mitgliedstaaten abschließen. Was dieses nur scheinbar eindeutige Ergebnis der Generalanwältin für TTIP und CETA bedeutet, analysieren Andreas Fischer-Lescano und Johan Horst.
Das endgültige Urteil des EuGH zum Abkommen mit Singapur wird für das erste Halbjahr 2017 erwartet. Es gilt auch als richtungsweisend für Abkommen wie TTIP oder TiSA.
Die Generalanwältin des Europäischen Gerichtshof meint: Brüssel darf nicht allein über Freihandelsabkommen entscheiden. Das freut die Gegner von Ceta und TTIP. Folgt das Gericht dieser Ansicht, dann hat das weitreichende Folgen für künftige Verträge.
Wallonien lässt die westliche Welt zappeln – und wird dafür je nach politischem Standpunkt des Betrachters als einzig aufrechtes gallisches Dorf besungen oder als eigennützige Erpresserbande geschmäht. Stutzig macht jedoch die prompte Reaktion, man hätte CETA besser doch nicht als „gemischtes Abkommen“ einstufen sollen, sondern als Abkommen zwischen der EU und Kanada ohne direkte Beteiligung der Mitgliedstaaten. Rechtlich ist diese Reaktion höchst bedenklich.
Ein Bündnis will das Freihandelsabkommen mit Kanada stoppen und mit 25 000 Unterschriften ein Volksbegehren erlangen. Zunächst aber kommt es dafür auf das Wetter an.
Bulgarien und Rumänien drohen gegen zu Ceta stimmen, weil Kanada die Visa-Anforderungen für ihre Bürger nicht lockert. Vertreter der Länder, der EU-Kommission und Kanadas trafen sich in Brüssel, um ein mögliches Veto zu verhindern.
Das Freihandelsabkommen der EU mit Kanada (Ceta) muss noch verschiedene Hürden nehmen. Winfried Kretschmann pocht darauf, dass das Abkommen nicht ohne Zustimmung der Bundesländer in Kraft treten darf.
Gegner des Freihandelsabkommens Ceta haben nach noch nicht einmal einer Woche 50 000 Unterschriften für ein Volksbegehren gesammelt. Nötig sind 25 000 Stimmen wahlberechtigter Bürger
Der deutsche EU-Kommissar Günther Oettinger ist gegen ein Mitspracherecht für nationale Parlamente bei Ceta und facht damit den Streit um den Umgang der EU mit dem Freihandelsabkommen an.
Signaling more trouble ahead for the maligned EU-Canada trade deal known as CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement), the European Commission on Tuesday "performed a startling U-turn" in announcing that national parliaments would have to ratify the pact.
Kehrtwende in Brüssel: Nationale Parlamente dürfen über das umstrittene Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada abstimmen. Das könnte zum Aus für CETA führen. Vorher aber könnten Teile davon in Kraft treten.
Der Zwist um die Freihandelsabkommen bringt die Grünen in Bredouille. Auf Bundesebene unterstütze sie den Protest – im Südwesten werbe sie für Ceta und TTIP, rügt die Linkspartei. „Wir dürfen den Grünen die Verarschung der Leute nicht durchgehen lassen“, betont Landesgeschäftsführer Strasdeit.
Ob das als Blaupause für TTIP geltende Abkommen mit Kanada tatsächlich als „reiner Handelspakt“ klassifiziert werden kann, ist juristisch nicht eindeutig. EuGH könnte Klarheit schaffen.
BERLIN (dpa-AFX) - Die Linksfraktion des Bundestags hat eine Debatte beantragt zur Mitbestimmung des Parlaments über das EU-Handelsabkommen mit Kanada .
Der Wirtschaftsminister und Vizekanzler hatte am lautesten gepoltert, im Streit um das Freihandelsabkommen der EU mit Kanada. Nun will er den Bundesrat mitentscheiden lassen. Das könnte den Todesstoß für CETA bedeuten.
Die Regierungen haben der Kommission den Auftrag gegeben, ein gemischtes Abkommen zu verhandeln. Sie hat nicht die Kompetenz, am Ende zu sagen, das, was sie ausgehandelt hat, sei ein EU-only-Abkommen. Sie beruft sich dabei auf Art. 293 AEUV, der die Abänderung von Gesetzen regelt, für die die Kommission das Vorschlagsrecht hat. Diese kann der Rat vor Weiterleitung an das EU-Parlament tatsächlich nur einstimmig abändern. Das, so die Kommission gelte nun auch für die Einschätzung der Kommission zur Rechtsnatur von CETA.
Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, hält den ausverhandelten CETA-Vertragstext für nicht zustimmungsfähig. CETA ist ein umfassendes Abkommen, das kanadischen Unternehmen weitreichenden Zutritt auf den europäischen Güter- und Dienstleistungsmarkt auch im Kultur-, Bildungs-, Wissenschafts- und Medienbereich ermöglicht.
Unabhängig von den tatsächlichen politischen Erfolgsaussichten CETA im EU-Ministerrat als Abkommen in alleiniger EU-Kompetenz durchzusetzen, entflammt die zuvor bereits schwelende Debatte um die Frage der kompetenziellen Einordnung des CETA an der Schnittstelle von europäischem Verfassungs-/Außenhandelsrecht und deutschem Verfassungsrecht nun in voller Kraft. Befürchtet wird vor allem von deutscher Seite, dass CETA damit einer legitimationsstiftenden Kontrolle des Bundestages entzogen würde. Doch wie steht es tatsächlich um den Einfluss des Bundestages?
Mitten im Brexit-Ärger wackelt plötzlich das Freihandelsabkommen mit Kanada. Warum ist die Aufregung darüber in Deutschland so groß? Und was hat das mit TTIP zu tun? Der Überblick.
Die EU-Kommission hat noch keine formale Entscheidung getroffen, ob das Freihandelsabkommen mit Kanada in die alleinige Zuständigkeit der EU fällt. Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker sagte nach dem EU-Gipfel gestern (Dienstag): „Wir müssen zwischen CETA und TTIP unterscheiden. Bei CETA sagen die meisten der Kollegen, dass dies ein gemischtes Abkommen sein sollte. Darüber müssen wir nachdenken, auch wenn wir aus rechtlichen Gründen der Auffassung sind, dass es sich um eine alleinige EU-Vereinbarung handelt – aber das werden wir in den nächsten Tagen sehen.“
Die EU will die nationalen Parlamente nicht an der Entscheidung über ein Freihandelsabkommen mit Kanada beteiligen. Damit würden CETA-Verschwörungstheorien "explodieren", sagt Gabriel.
Die EU-Kommission sieht Ceta als reines EU-Abkommen an - und will den Handelsvertrag mit Kanada deshalb ohne Zustimmung der nationalen Parlamente beschließen lassen. In den EU-Hauptstädten hält man das für ein fatales Signal - insbesondere nach dem Votum der Briten, aus der EU auszutreten.
Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) will das zwischen der EU und Kanada ausgehandelte Freihandelsabkommen Ceta vom Bundestag absegnen lassen.
Das deutsche Parlament wird nach Informationen des SPIEGEL über das europäische Ceta-Abkommen mit Kanada mitentscheiden. Kanzlerin Merkel hält diese Regelung für nötig - die EU-Kommission sieht das anders.
Die Diskussion über die Verabschiedung des sog. Freihandelsabkommens CETA bekam vor einigen Tagen eine neue Wende. Bisher wurde CETA als gemischtes Abkommen betrachtet, über das nicht ohne Beteiligung von Bundestag und Bundesrat entschieden werden kann. Kritiker sahen eine Hauptaufgabe darin zu verhindern, dass die Entscheidung des Parlaments durch eine vorläufige Anwendung vorweggenommen wird. Sie müssen sich wohl umorientieren, denn die Kommission kommt mit einer neuen Strategie.
Das Freihandelsabkommen der EU mit Kanada könnte nach SPIEGEL-Informationen an den nationalen Parlamenten vorbei beschlossen werden. Genau das wollte die Bundesregierung bisher verhindern.
Eigentlich ist CETA, das Freihandelsabkommen mit Kanada, bereit zur Unterschrift. Aber nun fordern Rumänien, Luxemburg und Bulgarien Änderungen – ansonsten wollen sie den Handelspakt mit Kanada scheitern lassen. Auch Berlin stellt Bedingungen.
Wieviel Mitspracherechte haben die nationalen Parlamente bei der Ratifizierung von Freihandelsabkommen? Die EU-Kommission könnte den Streit weiter anstacheln.
Am Freitag haben sich die EU-Handelsminister mit beiden Dossiers beschäftigt und einen Pflock eingeschlagen für das weitere Vorgehen beim fertig ausgehandelten Ceta: Sie wollen dessen Inkraftsetzung von der Zustimmung aller nationalen Parlamente abhängig machen.
Bei der EU-Ratssitzung soll es wohl vor allem um zwei formale Fragen zu CETA gehen: (a) ist CETA ein „reines EU-Abkommen“ oder ein „gemischtes Abkommen“?, (b) soll CETA zur „vorläufigen Anwendung“ gebracht werden? Diese beiden Fragen hängen formal eng zusammen.
Die Bundesregierung pocht beim umstrittenen Investorenschutz im Handelsabkommen CETA zwischen der EU und Kanada in letzter Minute auf Korrekturen. So müsse verhindert werden, dass ausländische Investoren die EU oder Mitgliedsstaaten auf Schadenersatz verklagen könnten, wenn es zu Sanierungen oder Abwicklungen von Banken sowie Schuldenschnitten kommt. Das geht aus einem vertraulichen Bericht der Regierung über eine Sitzung des handelspolitischen Ausschusses des EU-Parlaments hervor, der am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorlag.