Diese Handreichung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) unter Mitwirkung des Deutschen Bibliotheksverbandes e. V. soll eine Orientierung geben, in welchem Rahmen und unter welchen Voraussetzungen
urheberrechtlich geschützte Werke für die Lehre und Forschung
im Hochschulbereich genutzt werden können. Eine fachkundige Beratung kann hierdurch nicht ersetzt werden.
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