Abstract

Die Europäische Kommission ist im Namen aller EU-BürgerInnen für die Aushandlung von Handelsabkommen zuständig. Bis Ende 2017 sollen die Verhandlungen für das Abkommen mit Japan abgeschlossen werden (Japan-European Union Free Trade Agreement – JEFTA). Dieses Abkommen legt die Grundlagen für regulatorische Kooperation zwischen der EU und Japan.

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