Abstract
Seit 25.5.2018 gilt die DS-GVO. Am selben Tag trat auch der EU-Datenschutzausschuss zum ersten Mal zusammen. Er löst die ehemalige Art. 29-Datenschutzgruppe ab, die bisher als gemeinsames Forum der nationalen Datenschutzbehörden fungierte und regelmäßig Stellungnahmen und Richtlinien zu datenschutzrechtlichen Fragestellungen erlassen hatte. Der EU-Datenschutzausschuss verfügt jedoch über eine weitaus stärkere Position und wesentlich umfangreichere Aufgaben und ist mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestattet (Art. EWG_DSGVO Artikel 68 Abs. EWG_DSGVO Artikel 68 Absatz 1 DS-GVO).
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