Abstract
Die Porträts der Zeitarbeit in Frankreich, Niederlande, Großbritannien, Dänemark. Schweden, Schweiz und Österreich zeigen, dass große Unterschiede in der Regulierung. Sie liefern auch eine Reihe von Anregungen für die deutsche Debatte über eine Re-Regulierung der Leiharbeit. Besonders interessant erscheinen drei Elemente der Regulierung in Frankreich: die auch faktisch wirksame Durchsetzung des Equal Pay-Grundsatzes (ohne die Möglichkeit einer Abweichung durch Tarifvertrag), der Lohnzuschlag in Form einer "Prekaritätsprämie" und der branchenbezogene Weiterbildungsfonds, aus dem Qualifizierungsmaßnahmen für Zeitarbeitskräfte finanziert werden können. In den Niederlanden haben Zeitarbeitskräfte bei längeren betrieblichen Einsätzen (mehr als sechs Monate) Anspruch auf Equal Pay, was Dauereinsätze für Kundenbetriebe teurer macht und damit die Anreize zur Übernahme in feste Beschäftigung erhöht. In Österreich gibt es tarifliche Mindestlöhne für die Leiharbeit und Zuschläge bei Einsätzen in Hochlohnbranchen. In der Schweiz soll der 2008 abgeschlossene Branchen-Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt werden.
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