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Herrschaft Und Bekenntnis. Überlegungen Zur Imperialen Normierung Des Christlichen Glaubens in Der Spätantike

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Historische Zeitschrift, 303 (3): 621--642 (2016)
DOI: 10.1515/hzhz-2016-0459

Abstract

Beginnend mit Konstantin dem Großen haben sich die römischem Kaiser in ihrer Gesetzgebung zunehmend zu Fragen des christlichen Glaubens geäußert und später selbst Gesetze in der Form von Bekenntnissen (Symbolen) erlassen. Dabei kann man drei Phasen beobachten: (1) Bis zu Theodosius haben die Kaiser auf eigene Stellungnahmen zum Bekenntnisinhalt weitgehend verzichtet und versucht, eine kirchliche Befriedung auf der Basis bestehender synodaler Formeln zu erreichen. (2) Ab 380 werden Glaubensinhalte in den Gesetzestexten zunehmend inhaltlich beschrieben und in einer noch relativ unspezifischen Form verbindlich gemacht. (3) Das Henotikon (482) ist das erste Gesetz, das sich als persönliches Bekenntnis des Kaisers selbst gibt, der nun in der Definition von Symbolformeln in Konkurrenz zu den Synoden tritt. Diese Entwicklung erreicht ihren Höhepunkt in den zahlreichen Bekenntnissen Justinians und setzt sich noch bis zur Ekthesis des Herakleios (638) fort. Der Artikel beschreibt diesen Vorgang und diskutiert die Besonderheiten der einschlägigen Gesetze und ihre Bedeutung für das kaiserliche Selbstverständnis in kirchenpolitischen Fragen.

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