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Das Betriebsverfassungsgesetz im Jahr 2016 : Mitbestimmungslücken und Reformbedarfe

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WSI-Mitteilungen, 69 (3): 192–200 (2016)

Abstract

Obwohl das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) davon ausgeht, dass in Betrieben mit mindestens fünf Beschäftigten Betriebsräte gewählt werden, droht die betriebliche Interessenvertretung in die Defensive zu geraten: Nur in einem von zehn betriebsratsfähigen Betrieben gibt es in Deutschland Betriebsräte. Wirtschaftliche, arbeitsorganisatorische und arbeitsrechtliche Veränderungen wie Globalisierung, Flexibilisierung und Digitalisierung stellen Betriebsräte vor große Herausforderungen. Betriebsräte können diese Herausforderungen mit dem derzeitigen betriebsverfassungsrechtlichen Instrumentarium nur bedingt diese Herausforderungen meistern, denn es fehlen häufig notwendige Mitbestimmungsrechte. Der Gesetzgeber ist gefordert, durch eine Reform des BetrVG zeitgemäße Mitbestimmung zu ermöglichen, die Verbreitung von Betriebsräten zu fördern und den Betriebsräten notwendige Werkzeuge an die Hand zu geben, um Arbeitsbedingungen im Betrieb im Interesse der Beschäftigten gestalten und mitbestimmen zu können.

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