Abstract
Digitale Märkte werden zunehmend von Unternehmen dominiert, die marktübergreifende Ökosysteme aufbauen, in welchen sie große Mengen personenbeziehbarer Daten zusammenführen. Diese Entwicklung hat eine hitzige Debatte darüber ausgelöst, ob Wettbewerbs- und Datenschutzaspekte künftig zusammengedacht werden müssen. Die Bundesregierung hat vor Kurzem unter den Schlagworten “Wettbewerbsrecht 4.0” und “Datengesetz” angekündigt, die rechtlichen Grundlagen im Digitalbereich reformieren zu wollen. Erklärtes Ziel ist es, Märkte besser zu überwachen und Missbrauch von Marktmacht schneller abstellen zu können. Die Reformen sollen außerdem die Chancen für die Entstehung neuer Digitalkonzerne in Deutschland und Europa verbessern.
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