@gottfriedv

Das Dienstbotenwesen: Ad Rescript d.d. 3. Februar 1848 Nr. 10912. Ad Rescript d.d. 8. Dezember 1848 Nr. 24153.

. (31.01.1849)

Abstract

MG 2007-03-09 Verweis auf Bericht vom 30.08.1833! Gesetz vom 16.-24.08.1790 über Gerichtsverfassung und Decret vom 19.-22. July 1791: "Die Einrichtung einer Munizipial- und Zuchtpolizey betreffend: erlauben: sicherheitpolizeiliche Ordnungen Ggst: pol. Aufsicht über Db, Legitimations- und Leumund-Verh. Lokalbeschlüsse oder Pol-VO zum pol. Strafvollzug Regelung der Vertragsverhältnisse auf Wege der Pol-VO wird "bey den Gerichten voraussichtlich erheblichen Anständen begegnen" Folgt Entwurf einer DbO: 76 §§ Grundlage der allg, Bestimmungen: CC Dz: Michaeli und Ostermontag 18 gleiche Kündigungszeit in Stadt und Land: 4 Wochen 20 Schwangerschaft/ Ehr/ Kinder sind nicht als Kündigungsgründe erwähnt; Art 53: Regelungen für Krankheitsfall: lediglich Anhalten der zur Sorge um Db "keine andere Entschaedigung als die für Arzt, Arzneien und andere außergewöhnliche Verabreichungen zu besprechen" ? keine Lohnfortzahlung oder Kostenerstattung; ledigliche Anspruch bwz. Pflicht auf For

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