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Dienst der Gendarmerie, hier: Das Einschaffen aus dem Dienste getretener Dienstboten

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(22.07.1862)

Zusammenfassung

MG 2007-06-11 ein Großteil der Sorgen der Gendarmerie vor einer Aufgabenüberhäufung lässt sich sicher dadurch erklären, dass der Termin der Einführung des neuen Polizeistrafgesetzes v.a. für das Land ungünstig gewählt war: Er deckte sich mit einem Wechseltermin (was einige Fälle von strittigen Kündigungen in den Bestand der "Entlaufenen" einbrachte - viele Entlaufene gingen nach Haus ), zum anderen stand das Erntequartal vor der Tür, so dass die Chance, günstigen Ersatz zu bekommen, nicht gut stand. Bezeichnend in diesem Zshg: Mehrfach wurde zwar die Rückführung beantragt, aber ausdrücklich kein Strafanstrag gestellt. Nachdem am 1.7. die neue Gerichtsorganisation in Kraft getreten ist, beschert sich die Gendarmerie von Nbb in einem Bericht an das GCC vom 10.7.1862 über die gerichtlichen Aufträge zur Einschaffung von Db zu den Dh - sie sieht es nicht als ihr Aufgabe an, alle "Reqisitionen" von Db vorzunehmen: Requisitionen, die "nicht vollkommen dem Gendarmerie-Dienste enstsprechen" könn

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