B. Nagel. Report: Zeitschrift für Weiterbildungsforschung, (2007)
Zusammenfassung
Die Bildungschancen sind ungerecht verteilt. Auch im Weiterbildungsbereich gibt es benachteiligte Gruppen, insbesondere solche, die bereits in der Erstausbildung diskriminiert wurden. Die Forderung nach Chancengleichheit, die auf Aristoteles und John Rawls zurückgeht, bedeutet, dass jeder eine zweite Chance bekommen sollte, wenn er unter unzureichenden oder unbefriedigenden Ergebnissen der Erstausbildung leidet. Aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Berufs- und Ausbildungsfreiheit sowie zum Sozialstaatsprinzip folgt ein Teilhaberecht auf berufliche Weiterbildung, das unter dem Vorbehalt des Möglichen steht. Die Beseitigung von Benachteiligung im und durch das Bildungssystem - so die Argumentation des Autors - ist nicht allein eine Frage der Gesetzgebung und Finanzierung, sondern vor allem eine der Durchsetzung eines Rechts auf Bildung.
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