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Der Fahrlässigkeitsbegriff bei den Umweltdelikten vor dem Hintergrund des Technikrechts: dargestellt an den Straftatbeständen der Gewässerverunreinigung und des unerlaubten Umgangs mit gefährlichen Abfällen gemäß Â§Â§ 324, 326 StGB

. Uni Köln, (2000)