Abstract

MG 2008-03-07 Aufstellung von 4 Polizeiinspectoren in den Stadtvierteln anstelle der 5. Commissärstelle Jahresgehalt: 800 Fl., freie Wohnung oder Miethzins von 200 Fl. 46 folgt: Instruction für die Polizeiinspektoren in der Haupt- und Residenzstadt München § 6: Obliegenheiten und Befugnisse: u.a.: sollen Angaben der Conscriptionsbücher kontrollieren "überhaupt ist Jedermann schuldig, den Polizeiinspektoren auf ihr Verlangen augenblickliche und treue Aufklärung über Namen, Stand, Erwerb, Familie, Dienstangehörige und über alle die Polizei berührenden Punkte zu ertheilen." 49 § 7: Aufsicht auf Fremde "über fremde Personen, welche bei der Polizeidirection nicht gemeldet, und von dieser zum Aufenthalte nicht authorisirt sind, unverzüglich die Anzeige machen." 49 § 8: Betragen der Dienstboten "mit aller Strenge zu wachen" "Liederliche Ehehalten, besonders solche, welche ohne Aufenthaltskarte auf eigene Faust leben, sind ohne weiteres aufzugreifen, und auf die P

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