MG 2008-03-07
Aufstellung von 4 Polizeiinspectoren
in den Stadtvierteln anstelle der 5. Commissärstelle
Jahresgehalt: 800 Fl., freie Wohnung oder Miethzins von 200 Fl.
46
folgt:
Instruction für die Polizeiinspektoren in der Haupt- und Residenzstadt München
§ 6: Obliegenheiten und Befugnisse:
u.a.: sollen Angaben der Conscriptionsbücher kontrollieren
"überhaupt ist Jedermann schuldig, den Polizeiinspektoren auf ihr Verlangen augenblickliche und treue Aufklärung über Namen, Stand, Erwerb, Familie, Dienstangehörige und über alle die Polizei berührenden Punkte zu ertheilen."
49
§ 7: Aufsicht auf Fremde
"über fremde Personen, welche bei der Polizeidirection nicht gemeldet, und von dieser zum Aufenthalte nicht authorisirt sind, unverzüglich die Anzeige machen."
49
§ 8: Betragen der Dienstboten
"mit aller Strenge zu wachen"
"Liederliche Ehehalten, besonders solche, welche ohne Aufenthaltskarte auf eigene Faust leben, sind ohne weiteres aufzugreifen, und auf die P
Die Abteilung XV. Allgemeine Staats- und Landespolizei enthaltend.: Des Dreizehnten Bandes zweiter Theil
year
1839
pages
46-69
series
Sammlung der im Gebiete der inneren Staats-Verwaltung des Königreichs Bayern bestehenden Verordnungen, aus amtlichen Quelle geschöpft und systematisch geordnet
%0 Generic
%1 M.J.K..13.11.1812
%A K., M. J.
%B Die Abteilung XV. Allgemeine Staats- und Landespolizei enthaltend.: Des Dreizehnten Bandes zweiter Theil
%D 1839
%E Döllinger, G.
%K 1800-1871 Kontext Meldewesen München Polizei Quelle Rechtsquelle
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%T Die Aufstellung von Polizeiinspektoren in der Stadt München betr.
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Aufstellung von 4 Polizeiinspectoren
in den Stadtvierteln anstelle der 5. Commissärstelle
Jahresgehalt: 800 Fl., freie Wohnung oder Miethzins von 200 Fl.
46
folgt:
Instruction für die Polizeiinspektoren in der Haupt- und Residenzstadt München
§ 6: Obliegenheiten und Befugnisse:
u.a.: sollen Angaben der Conscriptionsbücher kontrollieren
"überhaupt ist Jedermann schuldig, den Polizeiinspektoren auf ihr Verlangen augenblickliche und treue Aufklärung über Namen, Stand, Erwerb, Familie, Dienstangehörige und über alle die Polizei berührenden Punkte zu ertheilen."
49
§ 7: Aufsicht auf Fremde
"über fremde Personen, welche bei der Polizeidirection nicht gemeldet, und von dieser zum Aufenthalte nicht authorisirt sind, unverzüglich die Anzeige machen."
49
§ 8: Betragen der Dienstboten
"mit aller Strenge zu wachen"
"Liederliche Ehehalten, besonders solche, welche ohne Aufenthaltskarte auf eigene Faust leben, sind ohne weiteres aufzugreifen, und auf die P
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Aufstellung von 4 Polizeiinspectoren
in den Stadtvierteln anstelle der 5. Commissärstelle
Jahresgehalt: 800 Fl., freie Wohnung oder Miethzins von 200 Fl.
[46]
folgt:
Instruction für die Polizeiinspektoren in der Haupt- und Residenzstadt München
§ 6: Obliegenheiten und Befugnisse:
u.a.: sollen Angaben der Conscriptionsbücher kontrollieren
"überhaupt ist Jedermann schuldig, den Polizeiinspektoren auf ihr Verlangen augenblickliche und treue Aufklärung über Namen, Stand, Erwerb, Familie, Dienstangehörige und über alle die Polizei berührenden Punkte zu ertheilen."
[49]
§ 7: Aufsicht auf Fremde
"über fremde Personen, welche bei der Polizeidirection nicht gemeldet, und von dieser zum Aufenthalte nicht authorisirt sind, unverzüglich die Anzeige machen."
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