Zusammenfassung

Entgegen zahlreicher Bekenntnisse der EU verbessern die mit dem KI-Verordnungsentwurf eingeführten Qualitätsanforderungen an sog. Hochrisiko-KI-Systeme den Grundrechtsschutz Betroffener kaum. Dies liegt zum einen daran, dass der Entwurf KI-Systeme von gesellschaftlichen Machtverhältnissen losgelöst reguliert. Zum anderen werden die Qualitätsanforderungen stark relativiert. Aufgrund dieses unzureichenden Grundrechtsschutzes ist es problematisch, dass zugleich der nationale Gestaltungsspielraum und der damit einhergehende Auffanggrundrechtsschutz durch die Mitgliedstaaten unklar bleibt. Der Beitrag zeigt auf, wie KI aus der Perspektive sozial marginalisierter Personengruppen reguliert und so grundrechtswirksamer gesteuert werden kann.

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