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Der Herstellerbegriff des § 20 Abs. 1 StVZO unter Berücksichtigung des Typ-Genehmigungsverfahrens der Europäischen Gemeinschaft: rechtliche Einordnung und Inhaltsbestimmung bezogen auf die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Unternehmen der Automobilindustrie und zwischen der Automobilindustrie und den Automobilzulieferern gesamter Fahrzeugkomponenten

. Uni Osnabrück, (1995)

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