Der Artikel beschreibt, dass das Ausfiltern von E-Mails gegen das Telekommunikationsgesetz verstößt falls die Betroffenen (Sender, Empfänger) nicht davon in Kenntnis gesetzt wurden. Das betrifft auch Unis. Im konkreten Fall hat ein ehemaliger Mitarbeiter Kontakt zu den Uni Kollegen halten wollen und die Uni hatte den Mailverkehr ausgefiltert ohne die Mitarbeiter darüber zu informieren.
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