Zusammenfassung

Der Artikel informiert kurz darüber das eine neue GPL (v3) aktuell (2006) erarbeitet wird und weißt auf markante Änderungen bzgl. Softwarpatente und DRM hin.

Beschreibung

GPL v2 wurde im Urteil vom 19.05.2004 durch das Landgericht München I gerade so über Kunstkniffe mit deutschen Recht vereinbar gebracht. Ob dies für GPL v3 gilt ist bislang unklar. Die GPL gilt in Deutschland als "Allgemeine Geschäftsbedingung" und für deren Inhalt gibt es strenge Regelungen. Die GPL schreibt u.a. vor, dass lizensierte Programme nicht für rechtswidrige Eingriffe in die Privatsphäre genutzt werden dürfen. Außerdem muss in Version 3 bei einem Verstoß der Verletzer zunächst darauf hingewiesen werden um im die Möglichkeit der Nachbesserung zu bieten. Erst anschließend dürfen ihm die Rechte aberkannt werden. GPL v3 ermöglicht Patente unter der Bedingung, dass jedermann kostenfrei ein Patent erhalten muss oder keine Patente vergeben werden dürfen ;) Damit sind Patente möglich aber sinnlos und die GPL verstößt nicht gegen geltendes Recht in diesem Bereich :) Auch DRM Mechanismen dürfen unter GPL genutzt werden aber nur wenn diese eine "Fluchttür" zur Umgehung des DRM vorsehen. Ist also analog zu Patenten zu werten. Absolut neu ist, dass Anwendern die Lizenz entzogen werden kann wenn diese in Patentstreitigkeiten verwickelt sind oder solchen nahe stehen. (Alle Aussagen beziehen sich auf den Entwurf der GPL v3. da die Lizenz zum damaligen Zeitpunkt sich noch in der Entwurfsphase befand.)

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