Zusammenfassung
Der rückläufige Trend bei der Tarifbindung, der Verbreitung von Betriebsräten und dem gewerkschaftlichen Organisationsgrad hat im deutschen System der Arbeitsbeziehungen eine zunehmende Vertretungslücke hinterlassen. Der Beitrag wirft die Frage auf, ob Arbeitskammern, wie sie als öffentlich-rechtliche Körperschaften mit Pflichtmitgliedschaft in Österreich und Luxemburg sowie in Bremen und dem Saarland existieren, dazu bei-tragen, diese Vertretungslücke wieder zu schließen. Dafür sprechen die umfangreichen Beratungsangebote der Kammern und die zusätzlichen Ressourcen für eine politische Interessenvertretung, die den Gewerkschaften eine stärkere Fokussierung auf ihre Kerngeschäfte erlauben könnten.
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