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Das Fehlen eines Aufsichtsrats muss nicht rechtswidrig sein. Kritische Anmerkungen zu „Die Aufsichtsratslücke im Dienstleistungssektor: Ausmaß und Bestimmungsgründe“ von Franziska Boneberg

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Industrielle Beziehungen, 16 (4): 367–375 (2009)
DOI: 10.1688/1862-0035_IndB_2009_04_Dilger

Abstract

Franziska Boneberg behauptet, dass über die Hälfte der westdeutschen GmbHs im Dienstleistungssektor mit 500 bis 2000 Beschäftigten gesetzeswidrig keinen Aufsichtsrat hätten. Die von ihr schlecht dokumentierten Daten stützen diese Aussage jedoch nicht, wie an zwei Stichproben gezeigt wird. Es gibt eine Aufsichtsratslücke, diese ist jedoch vermutlich deutlich kleiner und ihr genauer Umfang nur schwer zu ermitteln. Ein kritischer Umgang mit den Daten (und den genauen gesetzlichen Bestimmungen) ist in jedem Fall zu empfehlen.

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