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Die gegen das Drittelbeteiligungsgesetz verstoßende Aufsichtsratslücke im Dienstleistungssektor existiert. Replik zu „Das Fehlen eines Aufsichtsrates muss nicht rechtswidrig sein“ von Alexander Dilger

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Industrielle Beziehungen, 17 (1): 102–107 (2010)
DOI: 10.1688/1862-0035_IndB_2010_01_Boneberg

Zusammenfassung

Alexander Dilger kritisiert in Industrielle Beziehungen 4/2009 meinen dort veröffentlichten Beitrag „Die Aufsichtsratslücke im Dienstleistungssektor: Ausmaß und Bestimmungsgründe“. Der zentrale Vorwurf bezieht sich auf die Qualität der Hoppenstedt Daten. Darüber hinaus beklagt er die Unsicherheit bei der Eröffnung des Anwendungsbereiches des DrittelbG. Die vorliegende Replik zeigt, dass die Vorwürfe einer näheren Betrachtung nicht standhalten. Gleichzeitig werden neue Forschungsresultate präsentiert, die die Ergebnisse der kritisierten Analyse untermauern.

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