Аннотация
Der wiederholte ungestrafte Geheimnisverrat im Zusammenhang mit der Tätigkeit von parlamentarischen Untersuchungsausschüssen des Deutschen Bundestags wirft die Frage auf, ob das geltende Strafrecht im Kampf gegen den Verrat von Dienstgeheimnissen nicht mittlerweile ein eher stumpfes Schwert ist, dem als Relikt vergangener Tage möglicherweise allenfalls noch musealer Wert zukommt. Dieser Frage und den möglichen Folgerungen aus dem Befund widmet sich der folgende Beitrag.
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