Abstract
Immer mehr personenbezogene Beschäftigtendaten werden systemimmanent erhoben und leicht und kostengünstig verarbeitet – es besteht die Gefahr, dass der Mensch am Arbeitsplatz wird zu einem bloßen messbaren Produktions- und Kostenfaktor herabgewürdigt wird. Die wirtschaftlichen Chancen der Digitalisierung sind zu nutzen! Gleichzeitig braucht es aber eine faire und adäquate Einbeziehung jener Menschen, die die Auswirkungen massiv betreffen: der ArbeitnehmerInnen und ihrer betrieblichen Interessenvertretung! Mit der Verwendung neuer Technologien im Betrieb werden die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates de facto immer angesprochen – sie sind notwendig, um die Persönlichkeitsrechte der ArbeitnehmerInnen zu schützen.
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