Аннотация
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichte Arbeitgeber/innen, die Arbeit so zu ge-stalten, dass Gefährdungen für die Gesundheit möglichst vermieden würden. Dabei seien auch Gefährdungen durch die psychische Belastung der Arbeit zu berücksichtigen. In einem Feldforschungsprojekt der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin wurde untersucht, wie dies in der betrieblichen Praxis konkret erfolgt, aber auch, welche Schwierigkeiten da-bei erfahren werden. Es habe sich gezeigt, dass psychosoziale Risiken komplexe Beurteilungs- und Gestaltungsprobleme seien, die mit den im betrieblichen Arbeitsschutz vertrauten Verfahrensweisen nicht ohne weiteres lösbar seien.
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